Beglaubigung und Legalisation

Sie benötigen eine beglaubigte oder legalisierte Übersetzung von amtlichen Dokumenten? Gerne sind wir Ihr zuverlässiger Ansprechpartner.

 

 

Wie funktioniert es?

 

Ganz einfach:

  • Sie schicken uns einen Scan oder ein Foto Ihres Dokuments (via info@verlingua.be oder über unser Kontaktformular).
  • Unser Team erstellt Ihnen binnen drei Stunden ein unverbindliches Angebot mit konkretem Preis und Liefertermin.  
  • Sie bestätigen via Mail, dass wir mit der Übersetzung beginnen können.
  • Wir beginnen mit der Übersetzung spätestens 24 Stunden nach Ihrer Bestätigung.
  • Wir senden die beglaubigte Übersetzung zum vereinbarten Liefertermin per E-Mail. Dieses digitale Dokument (PDF) ist mit einer elektronischen Unterschrift des vereidigten Übersetzers versehen, vgl. die neue Verordnung über elektronische Beglaubigungen*.
    • Alles geht also bequem von zuhause aus. 

 

Der Preis wird entsprechend der Anzahl der Wörter berechnet. So zahlen Sie keinen Cent zu viel.

 

Welche Sprachen?

 

Wir helfen Ihnen gerne bei allen Sprachen.

 

Schnelle Lieferung garantiert!

 

Im Jahr 2023 konnten wir 99,21 % unserer Lieferfristen einhalten.

2024 tun wir alles daran, noch besser zu werden.

 

 

 

Dokument zur Nutzung im Ausland 

 

Bestimmte Dokumente, die für die Verwendung im Ausland bestimmt sind, müssen nach der Übersetzung beim FÖD Auswärtige Angelegenheiten zusätzlich legalisiert werden.

 

Wir können Ihren Antrag beim FÖD elektronisch einreichen, damit Sie nicht extra bis nach Brüssel fahren müssen. 

 

Wie bisher können Sie auch einen persönlichen Termin beim FÖD Auswärtige Angelegenheiten vereinbaren (mit einer Übersetzung in Papierform, die wir Ihnen per Post zusenden). Informieren Sie sich auf der Website des FÖD über Öffnungszeiten und Zahlungsmodalitäten.

 

*Dieses Verfahren tritt ab dem 1.12.2022 in Kraft. Dieses neue Verfahren ist in Artikel 555/11, §4, Absatz 3 des Gerichtsgesetzbuches über die Legalisierung der Unterschrift von vereidigten Übersetzern oder Dolmetschern festgelegt.

Die Verwendung des offiziellen Stempels, der in der Vergangenheit vom Justizministerium ausgegeben wurde, wird durch die digitale Signatur (mittels eID) in einer PDF-Datei ersetzt. Die physische Beglaubigung (elektronische Beglaubigung, die ausgedruckt und mit einer physischen Unterschrift des Übersetzers versehen wurde) wird auf Wunsch des Empfängers ebenfalls möglich bleiben.

 

Alle Übersetzungen bis einschließlich 30.11.2022 sind noch mit dem alten Stempel mit Datum 30.11.2022 versehen. Diese Übersetzungen behalten natürlich auch nach dem 30.11.2022 ihre Gültigkeit.

Unsere zufriedenen Kunden

„Vielen Dank für die – wiederum – schnelle Übersetzung.“

Vandelanotte – More than accountants

Übersetzungen

Unsere Übersetzungen werden immer von Muttersprachlern angefertigt.    

 

Wir sorgen auch gerne für eine beglaubigte Übersetzung oder die Legalisation aller Ihren offiziellen Dokumente.

Preis

Flexibilität, Qualität und wettbewerbsfähige Preise sind unsere Stärken.

 

Wir teilen Ihnen vorher den exakten Preis mit: keine Überraschungen nachher!

Kontakt

Möchten Sie mehr über unsere Dienstleistungen erfahren?

 

Setzen Sie sich über das Kontaktformular mit uns in Verbindung oder rufen Sie uns einfach unter +32 (0)498 214 218 an.